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Der Schweizer Anbieter von Bauminvestments Life Forestry Switzerland AG ist endgültig zahlungsunfähig. Das Unternehmen, das seit Jahren in der Kritik stand, wird liquidiert – für viele Anleger und Gläubiger eines Teakinvestments stehen die Chancen auf eine Auszahlung voraussichtlich schlecht.

Wie das Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden mitteilt, wurde das am 19. November 2025 eröffnete Konkursverfahren gegen die Life Forestry Switzerland AG am 8. Januar 2026 eingestellt. Grund: Es seien keine Vermögenswerte vorhanden, um das Verfahren fortzuführen.

Life Forestry war seit Jahren im deutschen Markt mit Investitionsangeboten in Edelholzaufforstungen präsent. Die BaFin hatte dem Unternehmen mehrfach vorgeworfen, ohne den notwendigen Verkaufsprospekt agiert zu haben. Anleger hatten über die Plattform Holzflächen und Teakbäume in tropischen Regionen erworben, um an den Erträgen der späteren Holzernte zu partizipieren.

Bleiben Anleger Eigentümer ihrer Teakbäume?
Viele Anleger von Life Forestry fragen sich nun, was mit ihren Teakbäumen passiert. Nach der Einstellung des Konkursverfahrens ist die Lage kompliziert – rechtlich wie praktisch.

Nach derzeitigem Stand gilt: Anleger, die Teakbäume gekauft und ihre Verträge nicht widerrufen haben, bleiben grundsätzlich Eigentümer ihrer Bäume. Sie gelten damit nicht automatisch als normale Gläubiger im Konkursverfahren, sondern als Inhaber eines eigenen Sachwerts außerhalb der Konkursmasse.

Wer gilt im Fall Life Forestry als Gläubiger?
Als Gläubiger gelten vor allem diejenigen Anleger, die ihre Verträge rückabgewickelt oder widerrufen haben und dafür Geld verlangen. Sie haben ihre Teakbäume rechtlich zurückgegeben und stattdessen einen Zahlungsanspruch, der aus der – offenbar kaum noch vorhandenen – Konkursmasse bedient werden müsste.

Praktische Unsicherheiten für Bauminvestoren und Baumeigentümer
Auch wenn das Eigentum an den Bäumen weiterbesteht, ist unklar, wer langfristig Pflege, Endernte und Holzverkauf organisiert. Ohne funktionsfähige Strukturen vor Ort besteht das Risiko, dass Teakbäume nicht sachgerecht bewirtschaftet werden und am Ende keine oder nur geringe Holzerlöse fließen.

Für Anleger eines Teakinvestments bei Life Forestry bedeutet das: Der rechtliche Anspruch auf die Bäume ist das eine, die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Holzes das andere.

Mögliche Rolle eines Liquidators
Sobald ein Liquidator endgültig eingesetzt ist, könnte er die noch möglichen Endernten und Holzerlöse koordinieren. Ob und in welchem Umfang daraus tatsächlich Auszahlungen an die Baumeigentümer erfolgen, hängt jedoch von den noch vorhandenen Vermögenswerten und den Verträgen mit den lokalen Plantagenbetreibern ab.

Was Anleger von Life Forestry jetzt tun sollten
Anleger sollten ihre Verträge und Unterlagen von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, um ihre genaue Rechtsposition zu klären. Wichtig ist insbesondere die Frage, ob man (nur) Baumeigentümer ist oder (auch) Gläubiger mit Geldforderung – davon hängen die weiteren Handlungsoptionen maßgeblich ab.

AWARR.legal wird die weitere Entwicklung im Fall Life Forestry Switzerland AG und bei vergleichbaren Bauminvestments beobachten und berichten.

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