Stand der Information: Aktualisiert am 16. September 2026
Für Inhaber von Gazprom- und Sberbank-ADRs/GDRs, deren Positionen nach wie vor bei inländischen Brokern und Depotbanken liegen und derzeit weder handelbar sind noch an die amerikanische Emittentin zurückgegebene werden konnten noch in die als Sicherheit hinterlegten russischen Aktien umgewandelt wurden, stellt sich die Frage wie mit diesen Aktienzertifikaten weiter verfahren wird.
Die folgende Praxisübersicht zeigt die aktuelle Rechtslage und den realen Spielraum für Investoren.
Der klassische Weg: Die Umwandlung von ADRs in Aktien
Um überhaupt an den Gegenwert der Hinterlegungsscheine zu gelangen, müssen diese im Regelfall in die eigentlichen Stammaktien getauscht werden. In der Praxis sah dieser Prozess historisch zwei Wege vor:
1. Die freiwillige (reguläre) Umstellung – Umwandlungen 2023, 2024
Dieser klassische vertragliche Weg läuft über die Verwahrstellen. Durch Sanktionen und den generellen Zusammenbruch der Interaktion zum russischen Bankensystem ist diese Option seit 2022 de facto geschlossen.
In den Jahren 2023 und 2024 öffneten sich fallweise Sonderfenster für bestimmte amerikanische Emittenten, so dass in diesem Zeitraum mit Genehmigung der BaFiN für viele Investoren Aktienzertifikate auf russische Aktien umgewandelt und aufgelöst werden konnten.
Derzeit sind uns für Gazprom-ADRs aktuell jedoch weder aktive noch geplante Umwandlungsfenster bekannt.
(Sonderfall Sberbank: Hier agiert die Depotbank JP Morgan anders und leistet derzeit Zahlungen an Inhaber – Details dazu finden Sie weiter unten).
Auch wenn der Markt hochdynamisch bleibt und regulatorische Überraschungen nie völlig ausgeschlossen sind, ist ein neues Zeitfenster für Gazprom eher unwahrscheinlich. Bitte beachten Sie, dass die laufende Überwachung der eigenen Depotpositionen in der Verantwortung des jeweiligen Anlegers liegt. Ohne gesondertes Mandat können wir keine fortlaufende Einzelbenachrichtigung über Marktänderungen leisten.
2. Die gesetzliche Zwangskonvertierung – Verfahren aus 2022
Als Reaktion auf die internationalen Sanktionen konnten 2022, um ADRs ohne die Mitwirkung westlicher Depotbanken und amerikanischen Emittenten direkt in Russland umgetauscht werden, die sogenannte Zwangskonvertierung.
Dieses Verfahren war an den Nachweis strenger Dokumentenpakete gekoppelt und strikt befristet. Diese Fristen sind im Laufe des Jahres 2022 abgelaufen. Trotz intensiver Diskussionen in Investorenkreisen wurde dieses Sonderrecht weder für Gazprom noch für die Sberbank verlängert oder neu aufgelegt.
Wichtiger Systemunterschied: Aktuelle Zwangsumtauschverfahren, die man derzeit bei anderen Emittenten sieht (z. B. bei umstrukturierungsbedingten Sitzverlegungen), basieren auf völlig anderen gesetzlichen Grundlagen. Diese lassen sich nicht auf Gazprom oder die Sberbank übertragen.
Die aktuelle Lage bei den konkreten Wertpapieren
Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten erfolgreich beim Umtausch von Hinterlegungsscheinen begleitet, solange die offiziellen Fristen und regulatorischen Fenster der Verwahrstellen geöffnet waren. Für die heutige Situation gilt eine strikte Zweiteilung des Marktes:
Gazprom (ISINs: US3682872078, US3682871088 / Gazprom Neft: US36829G1076)
Hier gibt es aktuell keine Handlungsoptionen und keine aktiven Fenster. Die einzige theoretische Perspektive: Sollte die zuständige Depotbank BNY Mellon künftig die nötigen behördlichen Ausnahmegenehmigungen erhalten, um die im Hintergrund liegenden Stammaktien zu veräußern, könnten die Erlöse an die ADR-Inhaber fließen. Im Gegensatz zu JP Morgan hat BNY Mellon seine russischen Programme bisher jedoch nicht liquidiert.
Sberbank (ISINs: US80585Y3080, US80585Y4070)
Für Inhaber, deren Sberbank-ADRs bisher nicht gewandelt werden konnte, gibt es positive Nachrichten: Hier läuft derzeit das Auszahlungsverfahren über die Zwangsabfindung. Der amerikanische Emittent JP Morgan hat die für das Aktenzertifikat als Sicherheit hinterlegten Akten verkaufen können und zahlt nunmehr an die Aktienzertifikat Inhaber aus. Dieses Programm wurde zusammen mit den Programmen von NCSP [ISINs: US67011U2087, US67011U1097] und MTS [ISIN US6074091090]) beendet, sodass Inhaber liquide Auszahlungen beantragen können.
Klageweg beschreiten – Wie stehen die Erfolgschancen?
Wer nun über gerichtliche Schritte nachdenkt, bewegt sich in einem Terrain mit extrem hoher rechtlicher Unsicherheit.
Ein separates und juristisch greifbareres Szenario liegt vor, wenn Sie als Anleger in den Jahren 2023 oder 2024 nachweislich versucht haben, Ihre Hinterlegungsscheine über die offiziellen und zu diesem Zeitpunkt geöffneten Bücher der Verwahrstellen umzutauschen, dies jedoch an einer rechtswidrigen Weigerung oder Untätigkeit der Depotbank gescheitert ist. Wenn die formellen Voraussetzungen und regulatorischen Fenster nachweislich offenstanden und die Bank den Prozess grundlos blockiert hat, kommt eine Haftung wegen Pflichtverletzung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Solche Fälle weisen eine völlig andere rechtliche Dynamik auf als der nachträgliche Versuch, abgelaufene Fristen zu erzwingen, und erfordern eine genaue Prüfung der damaligen Korrespondenz mit Ihrem Institut.
In Internetforen wird die Möglichkeit besprochen Klage in Russland auf Konvertierung der Aktienzertifikate in Aktien zu erheben. Uns sind keine Urteile bekannt, in denen Kläger blockierter ADRs erfolgreich eine Umwandlung eingeklagt haben oder eine freie gerichtliche Übertragung der Stammaktien außerhalb des gesetzlichen Rahmens erstritten haben. Wir schätzen die Erfolgsaussichten von Klagen auf Umwandlung von seit Jahren blockierten ADRs als extrem gering ein. Jeder Erfolg wäre ein absoluter, rechtlicher Präzedenzfall. In Foren diskutierte Strategien, russische Marktteilnehmer zu verklagen, um die ausländische Depotkette gerichtlich komplett zu umgehen und Aktien einbuchen zu lassen, halten wir für hochgradig spekulativ und riskant. Als verlässliche Strategie zur Schadensminimierung taugt dieser Ansatz nicht.
Individuelle Prüfung
Halten Sie ADRs/GDRs von Gazprom, der Sberbank oder anderen russischen Gesellschaften und benötigen eine fundierte Einschätzung Ihrer spezifischen Depotkonstellation? Möchten Sie ein rechtliches Vorgehen gegen Ihre Depotbank prüfen lassen?
Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung direkt an unsere Experten unter adr@awarr.legal.