Das Unternehmen Ozon hat seinen Sitz von Zypern nach Russland verlegt. Damit schreiben die russischen Gesetze nun eine Zwangskonvertierung aller ausstehenden Hinterlegungsscheine in Stammaktien vor.
Internationale Investoren müssen aktiv werden, um ihre Rechte aus den Wertpapieren zu sichern. Alle bei der russischen Verwahrstelle verwahrten Aktienzertifikate werden automatisch in Aktien umgewandelt. Dies dürfte für die Mehrheit der internationalen Investoren nicht zutreffen. Ozon Hinterlegungsscheine die bei ausländischen Banken und Brokern (beispielsweise in Verwahrung bei US oder EU Depotstellen) liegen, werden nicht automatisch in Aktien umgewandelt. Internationale Investoren müssen aktiv tätig werden und fristgerecht innerhalb von 120 Kalendertagen einen Antrag stellen. Trotz Sanktionen ist die direkte Antragstellung in Russland möglich.
Praktische Unterstützung für Anleger
Für die Antragstellung sind folgende Dokumente notwendig:
- Bestätigung des Brokers
- Notarielle Einsichtnahme und Protokollierung dieser in das Depot
- Übersetzte Identitätsnachweise
- INN-Steuernummer (empfohlen)
Zusammen mit unserer Partnerkanzlei Magenta.legal unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.