Von Antje Radtke-Rieger und Dr. Christian Naundorf
17.000 Menschen hatten sich beim Börsengang der TELEKOM geprellt gefühlt und eine entsprechende Zahl von Klagen eingereicht. Nicht handhabbar für die Justiz – und Anlass für den Gesetzgeber, erste zaghafte Schritte in Richtung kollektiver Rechtsdurchsetzung zu gehen. Nach fünf Jahren war es Zeit für eine erste Evaluation. Rechtsanwältin Radtke-Rieger, die in der bisher einzigen mündlichen Verhandlung nach dem „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ im Land Berlin vor dem Kammergericht für eine Vielzahl von „LBB-Geschädigten“ plädiert hat, und Rechtsanwalt Dr. Naundorf als der Zivilprozessrechtsexperte von Schirp Schmidt-Morsbach Neusel hatten die Ehre, nicht nur in einem kleinen Kreis von handverlesenen Experten – Praktikern aus etlichen Gerichten und einigen wenigen Anwaltskanzleien sowie Rechtsprofessoren verschiedener Universitäten – mit den maßgeblichen Mitarbeitern des Bundesministeriums für Justiz über Verbesserungen des Gesetzes zu diskutieren, sondern hernach auch noch den Tagungsbericht für die Fachwelt in der verbreitetsten deutschen Rechtszeitschrift verfassen zu dürfen.
Radtke-Rieger, Antje und Dr. Christian Naundorf: KapMuG. Hoffnung auf einen verbesserten kollektiven Rechtsschutz. Neue juristische Wochenschrift (NJW) 49/2011, S. 14.