Konditionen für Schiffsverkauf noch nicht absehbar.
Das Beteiligungsangebot des HCI Shipping Select 26 wurde während der beginnenden Schifffahrtskrise platziert. Von den ursprünglich acht Schiffsgesellschaften des Portfolios haben vier Schiffsgesellschaften der Produkten-/Chemikalientanker bereits 2012 Insolvenz angemeldet. Im Juni 2013 wurden die Anleger informiert, dass der Verkauf der vier Plattformversorger (D-Schiffe) an die Hellespont Marine Services Ltd. gescheitert ist. Die Schiffe sollen jetzt freihändig verkauft werden. Nach der Einschätzung der Geschäftsführung ist der geplante Verkaufserlös von 27 Mio. US-Dollar nicht zu erreichen. Der Marktwert der Schiffe liegt derzeit zwischen 25. Mio. und 30 Mio. US-Dollar. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Preise nach dem Scheitern des Verkaufs der Schiffe an die Hellespont Marine Services Ltd. noch einmal nachgeben werden. Es ist derzeit also nicht absehbar, ob, wann und zu welchen Konditionen die D-Schiffe verkauft werden können.
Aufgrund der Insolvenz der vier Schiffsgesellschaften ist ein Teil des von den Anlegern eingezahlten Kapitals sicher verloren.
Nach unseren Analysen ist der Prospekt in wesentlichen Punkten unvollständig und fehlerhaft, so dass zugunsten der Anleger ein Schadensersatzanspruch besteht. Einen wesentlichen Prospektfehler begründet die Tatsache, dass über den Inhalt der Darlehensverträge nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Außerdem wurden beispielsweise die Schiffsbetriebskosten zu niedrig kalkuliert und die Angaben zum Liquiditätsergebnis sind fehlerhaft.
Zwischenzeitlich ist ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) auf den Weg gebracht worden. Ein Vorlagebeschluss wurde bereits erlassen, wodurch alle noch anhängigen Gerichtsverfahren, egal ob in erster oder zweiter Instanz, ausgesetzt wurden. Es wird nun im Rahmen dieses KapMuG-Verfahrens einheitlich zu prüfen sein, ob der vorliegende Emissionsprospekt zum Fonds HCI Shipping Select 26 fehlerhaft ist oder nicht.
Der Vorteil eines Musterverfahrens für die betroffenen Anleger besteht darin, die Ansprüche auf Schadensersatz durch eine kostengünstigere Anmeldung verjährungshemmend geltend machen zu können, ohne hierfür ein eigenes Klageverfahren zu führen. Die Frist für eine solche Anmeldung beträgt sechs Monate ab Bekanntgabe des Musterklägers durch das Gericht.