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Seit Ende 2025 können Dividenden auf russische Aktienzertifikate (ADRs und GDRs) wieder ausgezahlt werden. Damit eröffnen sich für viele Anleger neue Möglichkeiten, bisher blockierte Dividendenansprüche geltend zu machen. Dank der aktuellen gesetzlichen Änderungen ergeben sich praktische Konsequenzen für viele deutsche und ausländische Investoren.

Aufhebung des Dividendenauszahlungsverbots für Aktienzertifikate
Russland hatte im Frühjahr 2022 die Ausschüttung von Dividenden auf von amerikanischer Seite ausgegebenen Aktienzertifikaten auf russische Unternehmen in ADR und GDRProgrammen weitgehend untersagt. Anleger konnten Zahlungen nur durch eine aufwändige Umwandlung der ADRs in die als Sicherheit hinterlegten Originalaktien und anschließende Beantragung der Dividende auf die umgetauschten Aktien in Russland einfordern.

Dieses Verbot wurde nun mit der Veröffentlichung der neuen Regelung offiziell aufgehoben. Somit dürfen nun wieder Dividenden direkt auf die Aktienzertifikate gezahlt werden, auch wenn der technische Ablauf für einzelne Programme – insbesondere bei ausländischen Inhabern – noch nicht in allen Fällen endgültig geklärt ist.

Neue Fristen für Dividendenforderung nach Umwandlung der Aktienzertifikate in Aktien
Ebenfalls geändert wurde die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Dividendenansprüchen nach einer Umwandlung der Aktienzertifikate in die russischen Aktien. Die Frist beträgt künftig drei Jahre ab dem Datum der Gutschrift der Aktien im Depot des Eigentümers – nicht mehr wie bisher ab dem Datum des Beschlusses zur Dividendenausschüttung der Aktiengesellschaft.

Diese Neuregelung gilt allerdings nur für Dividenden, die bis zum 28. November 2025 nicht als einbehaltene Gewinne an das Unternehmen zurückgeführt wurden. Bereits abgelaufene Fristen – wie etwa bei den Dividenden auf Gazprom Aktien für das 1. Quartal 2022 – können nicht nachträglich verlängert werden.

Chancen wahren: Fristen prüfen
Viele Emittenten zahlen mehrmals pro Jahr Dividenden, wodurch sich je nach Ausschüttung unterschiedliche Anspruchsfristen ergeben. Anleger sollten daher jede Dividendenperiode separat prüfen, um keine Ansprüche zu verlieren. Beispiele hierfür sind bekannte Emittenten wie Lukoil oder Tatneft.

Weitere Beschränkungen bleiben bestehen
Trotz der Erleichterungen bleiben Sonderregelungen wie die Beschränkungen für Konten des Typs „C“ bestehen. Es werden also nach wie vor alle Dividendenzahlungen europäischer Investoren auf C-Konten eingebucht und zur Verfügung hierüber gesperrt.

Unterstützung für Investoren
Unsere Kanzlei arbeitet eng mit der Kanzlei Magenta.legal zusammen, um deutsche, europäische und Ausländische Investoren bei der Realisierung ihrer Dividendenansprüche und der rechtssicheren Gestaltung der Umwandlungsprozesse zu unterstützen.

Sprechen Sie uns gerne an, ob wir auch in Ihrem Fall helfen können.

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