Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), die im Jahr 2024 in Kraft getreten ist, wurde ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes im Kapitalmarktrecht vollzogen. Die gesetzgeberischen Neuerungen zielen auf eine verfahrensökonomische Optimierung und zugleich auf eine Stärkung der materiellen Rechte geschädigter Anleger. Als auf das KapMuG spezialisierte Rechtsanwältin erläutere ich im Folgenden die wesentlichen Änderungen und ihre praktischen Implikationen für Anspruchsteller.
- Entfristung des KapMuG – gesetzliche Verstetigung des Instruments
Mit der aktuellen Reform ist das KapMuG nunmehr dauerhaft im Gesetz etabliert. Die bisherige Befristung, die eine kontinuierliche Evaluierung erforderlich machte, entfällt. Dies schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Anleger, Gerichte und die rechtsberatenden Berufe. Gleichzeitig sendet der Gesetzgeber damit ein klares Signal zur Akzeptanz und dauerhaften Relevanz dieses kollektiven Rechtsschutzinstruments. - Einführung des Opt-in-Modells – bewusste Beteiligung am Musterverfahren
Eine zentrale strukturelle Neuerung stellt das Opt-in-Erfordernis dar. Künftig müssen Anleger aktiv entscheiden, ob sie sich dem Musterverfahren anschließen möchten. Dies soll die Komplexität der Verfahren durch eine gezieltere Beteiligung reduzieren und die Verfahrensdauer verkürzen. Für die praktische Rechtsberatung bedeutet dies eine noch sorgfältigere Prüfung und strategische Beratung im Vorfeld. - Erweiterung der gerichtlichen Gestaltungskompetenzen
Den Oberlandesgerichten wird künftig ein erweiterter Spielraum bei der Definition und Strukturierung der Feststellungsziele eingeräumt. Sie können nun bereits im Eröffnungsbeschluss steuernd eingreifen, um eine zielgerichtete und präzise Verfahrensführung sicherzustellen. Damit wird einer der zentralen Schwachpunkte früherer Verfahren adressiert – nämlich die oft unklar oder zu weit gefassten Feststellungsziele. - Verjährungshemmung ab Bekanntmachung – verbesserter Zugang zum Rechtsschutz
Die Reform verbessert auch die verjährungsrechtliche Stellung der Anleger. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB neue Fassung tritt Verjährungshemmung nunmehr mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses in einem Musterverfahren für sämtliche Ansprüche ein. Eine Klageerhebung ist danach für die Hemmung nicht mehr erforderlich.
Fazit: Reform mit Weitblick – konsequente Wahrnehmung Ihrer Ansprüche bleibt entscheidend
Die KapMuG-Reform 2024 bringt aus anwaltlicher Sicht erhebliche verfahrensrechtliche Vorteile mit sich – birgt zugleich aber auch neue strategische Herausforderungen. Eine präzise juristische Begleitung ist insbesondere mit Blick auf Opt-in-Fristen, Feststellungszielgestaltung und die Parallelität individueller Verfahren unerlässlich.
Als erfahrene Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Bereich des Kapitalanlegermusterverfahrensrechts stehe ich Ihnen bei der effektiven Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Seite – von der initialen Anspruchsprüfung bis zur strategischen Prozessführung im kollektiven und individuellen Kontext.
Für Rückfragen oder eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtsanwältin Radtke-Rieger ist Mitautorin der beim Beck Verlag erschienen Gesetzeskommentierung zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Vorwerk/Wolf, 2. Auflage. Über diesen link gelangen Sie direkt zum Beck Shop https://www.beck-shop.de/vorwerk-wolf-kapitalanleger-musterverfahrensgesetz-kapmug/product/14775653?srsltid=AfmBOoo0HxuyezWbPt-h2Rnu4Hj2e9gSoR-wSDC6KTWB6R9K32MQj7s5