Umfassende anwaltliche Beratung
Mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht steht Ihnen Notarin Wenzelewski für die Gründung von Gesellschaften (insbesondere GmbH, UG und AG) zur Verfügung, deren Gründung zwingend notariell beurkundet werden muss. Wir erstellen Ihnen eine individuelle Satzung, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist und berücksichtigen Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Daneben beurkunden wir Kauf- und Übertragungsverträge, begleiten bei Strukturmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen und bei der Durchführung von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel). Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen zu den Personen- und Personenhandelsgesellschaften (GbR, PartGG, OHG, KG, GmbH & Co. KG) zur Verfügung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie eine kompetente, erfolgsstarke Vertretung im Bereich des Wirtschaftsrechts oder Kapitalmarktrechts suchen, sprechen Sie uns an und lernen Sie uns kennen. Im Rahmen unserer Erstberatung prüfen wir Ihr Anliegen und Ihre Erfolgsaussichten – kostenfrei und unverbindlich.