AWARR.legal - Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Berlin - Sprechen Sie uns an.

Die vier Partner der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB haben nach rund 15 Jahren gemeinsamer Tätigkeit die Auflösung beschlossen und die Kanzlei befindet sich in der Abwicklung. Die Partner werden künftig getrennte berufliche Wege gehen. Für Mandantinnen und Mandanten der Altkanzlei Schirp & Partner ergeben sich daraus organisatorische Änderungen, zugleich bleibt die anwaltliche Betreuung vollumfänglich gesichert.

Warum Sie als Mandant jetzt informiert werden müssen

Gemäß § 32 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) müssen Mandanten mangels Einigung zum Mandatsübergang bei der Auflösung einer Sozietät ausdrücklich gefragt werden, welcher Anwalt oder welche neu gegründete Kanzlei das bestehende Mandat künftig fortführen soll. Ein einheitliches, zwischen den Partnern abgestimmtes Informationsschreiben an die Wirecard Mandanten konnte in den vergangenen Wochen leider nicht erzielt werden. Daher erhalten Mandanten entsprechende Mitteilungen nun separat von den einzelnen Partnern.

Fortführung der anwaltlichen Tätigkeit bei AWARR.legal

Rechtsanwältin Radtke-Rieger und Rechtsanwältin und Notarin Anne Wenzelewski führen ihre anwaltliche Tätigkeit gemeinsam in der neu gegründeten AWARR.legal Partnerschaft mbB am Leipziger Platz 11 in Berlin fort. Hier kommt insbesondere die Spezialisierung der beiden erfolgreichen Rechtsanwältinnen und ihres großen Teams auf Masseverfahren sowie das fachliche Know-how von Rechtsanwältin Radtke-Rieger als Mitautorin der Gesetzeskommentierung des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG) zum Tragen.

Für alle Mandate, die bisher innerhalb der Altkanzlei Schirp & Partner betreut wurden, bieten sie eine nahtlose Fortführung unter der neuen Kanzlei an. Für Mandanten entstehen durch die Mandatsübernahme keinerlei Mehrkosten.

Wir stehen Ihnen mit dem gesamten bisherigen Team weiterhin zuverlässig zur Verfügung.

Weitere Kanzleigründungen der ehemaligen Partner

Neben AWARR.legal sind aus der Auflösung weitere neue Einheiten hervorgegangen:

  • Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB
    (Schirp und Schmidt-Morsbach)
  • Einzelkanzlei Dr. Schirp, über die Herr Dr. Schirp künftig insbesondere Wirecard-Mandate bearbeiten möchte

Mandanten können frei entscheiden, durch welche der neu entstandenen Kanzleien ihr Mandat künftig betreut werden soll.

Wichtig: Verfahren vor dem LG München bleiben ausgesetzt

Alle Klageverfahren der beigeladenen Kläger vor dem Landgericht München bleiben weiterhin ausgesetzt, bis

  • der BGH über die Rechtsbeschwerde zum Teilmusterentscheid entschieden hat,
  • das Musterverfahren rechtskräftig beendet ist oder
  • eine Einigung mit den Musterbeklagten erzielt wird.

Inhaltliche Aufarbeitung der Pflichtverletzungen von EY bleibt vorrangig. Derzeit beschäftigt sich das BayObLG vor allem mit zahlreichen formellen Fragen. Eine klare, inhaltliche Würdigung der Pflichtverletzungen durch den Senat ist jedoch entscheidend, um eine Einigungsbereitschaft auf Seiten von EY zu erreichen und das Verfahren in der Sache voranzubringen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Kanzlei AWARR.legal Partnerschaft jederzeit gerne zur Verfügung.

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