Am 17. September 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) München eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG getroffen: Schadensersatzansprüche von Aktionären, die aufgrund irreführender Informationen des Unternehmens ihre Aktien erworben haben, sind als Insolvenzforderungen gemäß § 38 der Insolvenzordnung (InsO) zu werten.
Hintergrund der Entscheidung:
Im Rahmen eines Pilotverfahrens wurde geprüft, ob die von etwa 50.000 Aktionären angemeldeten Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Das OLG München entschied, dass diese Ansprüche – unter der Annahme ihrer Berechtigung – gleichrangig mit anderen Insolvenzforderungen behandelt werden sollen. Diese Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass die Aktionäre durch falsche Unternehmensdarstellungen zum Erwerb der Aktien verleitet wurden und daher als Gläubiger einzustufen sind
Auswirkungen für betroffene Anleger:
- Beteiligung an der Insolvenzmasse: Durch die Einstufung als Insolvenzgläubiger haben geschädigte Aktionäre grundsätzlich Anspruch auf eine anteilige Befriedigung aus der Insolvenzmasse. Allerdings beläuft sich die derzeit verfügbare Insolvenzmasse auf etwa 650 Millionen Euro, während die angemeldeten Forderungen insgesamt 15,4 Milliarden Euro betragen. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Quote für die Gläubiger voraussichtlich gering ausfallen wird.
- Weiteres Verfahren: Es ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen wird, sodass eine endgültige Klärung noch aussteht.
Bedeutung für Ihre Ansprüche:
Diese Entscheidung des OLG München stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Rechte von Aktionären im Insolvenzverfahren dar. Dennoch bleibt abzuwarten, wie der BGH in dieser Sache entscheiden wird. Unabhängig davon verfolgen wir weiterhin konsequent Ihre Interessen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Beteiligten wie den Wirtschaftsprüfern. Wir halten Sie über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.