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Das russische Unternehmen AO „Rakurs Invest“ führt derzeit die Zwangskonvertierung der amerikanischen Hinterlegungsscheine (ADRs) der CIAN PLC (ISIN US83418T1088) durch.

Anträge auf Zwangskonvertierung müssen bis spätestens 14. April 2026 eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Bearbeitung verspäteter Eingaben nicht mehr möglich.

Überblick über die erforderlichen Unterlagen
Für die Durchführung der Zwangskonvertierung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag nach dem vorgeschriebenen Muster
  • Nachweis des Eigentums an den ADRs (durch ausländischen Broker oder Custodian)
  • Identitätsnachweis (bei natürlichen Personen) bzw. Gründungsunterlagen (bei juristischen Personen)
  • Notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise abhängig von der Verwahrkette
  • Empfehlung: Bereithaltung SteuerIdentifikationsnummer (INN) für mögliche Dividendenauszahlungen oder steuerliche Zwecke

Erfahrung aus bisherigen Verfahren
In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Magenta.legal konnten wir bereits Investoren erfolgreich bei der Zwangskonvertierung der ADRs begleiten. Die jetzt laufende CIANKonvertierung folgt im Wesentlichen derselben rechtlichen und organisatorischen Struktur, was eine vergleichbare Herangehensweise und Dokumentenlogik bedeutet.

Laut Angaben von Finam liegt der aktuelle Aktienkurs von CIAN bei rund 7,62 USDollar.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.

Unsere Kanzlei begleitet gemeinsam mit den Kollegen von Magenta.legal deutsche und internationale Investoren bei der Vorbereitung, Prüfung und Einreichung der Unterlagen für die Zwangskonvertierung. Bei Interesse an einer Begleitung des Verfahrens stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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