Tausende Kläger haben bereits Klage gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young aufgrund ihrer Investition in die Wirecard AG erhoben. Gegen die Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie 8 weitere Beklagte ist das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landgericht anhängig. Zudem haben mehrere tausende Geschädigte, die bislang noch keine Klage erhoben haben, ihre Ansprüche zum Musterverfahren angemeldet.
Webinar vom 21.11.2025 zur Verhandlung des Bayerischen Obersten Landesgericht am 14.11.2025 in Sachen Wirecard/EY, Sachstand im Musterverfahren und Stand der Mandatsbearbeitung. Mit Rechtsanwältinnen Anne Wenzelewski und Antje Radtke-Rieger.
Warum wir?
Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Zudem haben wir viel Erfahrung mit Großverfahren.
Zudem war Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger maßgeblich an Neuerungen des Kommentars zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, dem Standardwerk zum Gesetzestext, beteiligt. Sie verfasste die Beiträge zur Zulässigkeit des Musterverfahrensantrages sowie zu seiner Bekanntmachung. In seinem Hinweisbeschluss zu den Entscheidungen des Landgerichts München hat das OLG München selbst Frau Radtke-Rieger mehrfach an zentralen Stellen zitiert.
Auch in der Vergangenheit konnten die Anwälte unserer Kanzlei Großverfahren erfolgreich für die Mandanten stemmen.
KapMuG und Wirecard
Der Vorlagebeschluss, der das KapMuG-Verfahren einleitet, richtet sich nicht nur auf Feststellungsziele gegenüber EY, sondern auch gegen die WIRECARD AG und deren Verantwortliche, u.a. auch gegenüber Markus Braun. Konkret wird der WIRECARD AG ein Verstoß gegen die Publizitätspflichten vorgeworfen, bei denen sich EY der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Über folgende Sachverhalte soll das Musterverfahren entscheiden:
- Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der WIRECARD AG
- Der WIRECARD AG war spätestens 2015 bewusst, dass die Treuhandkonten nicht die veröffentlichten Bankguthaben aufwiesen
- Markus Braun hat als Vorstandsmitglied die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben oder verschleiert
- Durch die Veröffentlichung falscher Geschäftsberichte haben sowohl die WIRECARD AG als auch Markus Braun sittenwidrig gehandelt
- Schadensersatzpflicht von EY, insb. Klärung des Vorsatzes im Hinblick auf die Beihilfe zum Verstoß gegen die Publizitätspflichten der WIRECARD AG
- Der Kursdifferenzschaden ist ohne konkreten Kausalitätsnachweis ersatzfähig
Die Frage, ob EY einen eigenen Pflichtverstoß aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begangen hat, ist leider nicht Gegenstand des Musterverfahrens und unseres Erachtens auch nicht KapMuG-fähig.