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Tausende Kläger haben bereits Klage gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young aufgrund ihrer Investition in die Wirecard AG erhoben. Gegen die Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie 8 weitere Beklagte ist das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landgericht anhängig. Wir vertreten die größte Klägergruppe im Musterverfahren. Zudem haben mehrere tausende Geschädigte, die bislang noch keine Klage erhoben haben, ihre Ansprüche zum Musterverfahren angemeldet.

Zwischenzeitlich ist die Anmeldefrist am 18.09.2023 abgelaufen, so dass für all diejenigen die bisher weder die Ansprüche zum Musterverfahren angemeldet haben, noch eine Klage erhoben haben, nunmehr nur noch bis zum 31.12.2023 die Möglichkeit besteht vor Eintritt der Verjährung ihre Ansprüche mit einer Klage geltend zu machen.

Warum wir?

Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Zudem haben wir viel Erfahrung mit Großverfahren. In Sachen Wirecard vertreten wir bereits über 1.000 Kläger vor den Münchner Gerichten und vertreten damit seit Monaten die größte Klägergruppe. Wir reichen ständig weitere Klagen ein.

Zudem war Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger maßgeblich an Neuerungen des Kommentars zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, dem Standardwerk zum Gesetzestext, beteiligt. Sie verfasste die Beiträge zur Zulässigkeit des Musterverfahrensantrages sowie zu seiner Bekanntmachung. In seinem Hinweisbeschluss zu den Entscheidungen des Landgerichts München hat das OLG München selbst Frau Radtke-Rieger mehrfach an zentralen Stellen zitiert.

Auch in der Vergangenheit konnten wir Großverfahren erfolgreich für unsere Mandanten stemmen. In den Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin („LBB-Fonds“ und „IBV-Fonds“) haben wir ca. 8.000 Anleger vertreten. Nachdem wir die ersten Verfahren zugunsten unserer Mandanten entscheiden konnten, hat das Land Berlin alle Anleger zu sehr guten Konditionen abgefunden. Wir haben damit die Ziele unserer Mandanten vollständig erreicht.

In den Medienfonds, die von Tochtergesellschaften der deutschen Landesbanken aufgelegt wurden, haben wir ca. 4.500 Anleger vertreten. Auch dort haben die Landesbanken die Anleger zu sehr guten Konditionen abgefunden, nachdem wir die ersten Verfahren zugunsten unserer Mandanten entscheiden konnten. Auch dort haben wir die Ziele unserer Mandanten verwirklichen können.

Zahlreiche weitere Verfahren aus dem Schiffsfonds-, Lebensversicherungs- und Anleihebereich lassen sich anführen, die hier nicht näher vertieft werden müssen. Kurz zusammengefasst: Unser Team besteht aus kampferprobten Frauen und Männer, die „keine Furcht vor Königsthronen“ haben und auch in Sachen Wirecard/EY mit voller Entschlossenheit an der Arbeit sind.

KapMuG und Wirecard

Der Vorlagebeschluss, der das KapMuG-Verfahren einleitet, richtet sich nicht nur auf Feststellungsziele gegenüber EY, sondern auch gegen die WIRECARD AG und deren Verantwortliche, u.a. auch gegenüber Markus Braun. Konkret wird der WIRECARD AG ein Verstoß gegen die Publizitätspflichten vorgeworfen, bei denen sich EY der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Über folgende Sachverhalte soll das Musterverfahren entscheiden:

  • Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der WIRECARD AG
  • Der WIRECARD AG war spätestens 2015 bewusst, dass die Treuhandkonten nicht die veröffentlichten Bankguthaben aufwiesen
  • Markus Braun hat als Vorstandsmitglied die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben oder verschleiert
  • Durch die Veröffentlichung falscher Geschäftsberichte haben sowohl die WIRECARD AG als auch Markus Braun sittenwidrig gehandelt
  • Schadensersatzpflicht von EY, insb. Klärung des Vorsatzes im Hinblick auf die Beihilfe zum Verstoß gegen die Publizitätspflichten der WIRECARD AG
  • Der Kursdifferenzschaden ist ohne konkreten Kausalitätsnachweis ersatzfähig

Die Frage, ob EY einen eigenen Pflichtverstoß aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begangen hat, ist leider nicht Gegenstand des Musterverfahrens und unseres Erachtens auch nicht KapMuG-fähig.