Rechtsdienstleistungen
im Notarbereich
Für viele Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Dabei besteht der Sinn einer Beurkundung vor allem darin, Vollmachten, Vereinbarungen und Verträge so in Worte zu fassen, dass sie für alle Beteiligten eindeutig und verständlich sind und rechtssicher dokumentiert werden können. Als Notariat bieten wir unseren Mandant*innen ein umfassendes Leistungsspektrum.
Unsere notariellen Leistungen
- Verfassung von Vollmachten, Verträgen, Verfügungen und Urkunden
- Beurkundung von Verträgen Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten
- Erbrechtliche Beratung, insb. bei der Unternehmensnachfolge
Aktuelles
Hilfreiche Vorsorge – Erbfolge und letztwillige Anordnungen
von Anne Wenzelewski
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“ (§ 1922 Abs. 1 BGB) Die gesetzliche Erbfolge Das deutsche…
Die Vorsorgevollmacht
von Anne Wenzelewski
Im Falle eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder einer anderen Situation, in der man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird es notwendig, dass eine…
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Überblick und Neuerungen mit Schwerpunkt auf die Personenhandelsgesellschaften
von Anne Wenzelewski
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die durch Rechtsprechung, Praxis und Rechtswissenschaft…
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie eine kompetente, erfolgsstarke Vertretung im Bereich des Wirtschaftsrechts oder Kapitalmarktrechts suchen, sprechen Sie uns an und lernen Sie uns kennen. Im Rahmen unserer Erstberatung prüfen wir Ihr Anliegen und Ihre Erfolgsaussichten – kostenfrei und unverbindlich.