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So gestaltet sich unser Anwaltshonorar

Das Honorar unserer Kanzlei bemisst sich normalerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es steigt mit dem Streitwert. Das RVG folgt damit dem Gedanken, dass das Anwaltshonorar den Aufwand des Anwaltes abgilt, aber auch die Wichtigkeit für den Mandanten und die Höhe des Haftungsrisikos abbilden muss. Leider ist es für den Laien nicht einfach, die Vergütung gemäß RVG selbst zu ermitteln. Deshalb die Bitte: Fragen Sie uns! Sie bekommen dann schnell Auskunft über die Kosten, die Sie erwarten – natürlich kostenlos.

In Einzelfällen kann das Honorar gemäß RVG unangemessen sein. Hinter einem sehr hohen Streitwert kann sich eine einfache Rechtsfrage verbergen. Umgekehrt kann eine kleine Sache sehr aufwändig sein. In diesen Fällen schließen wir Vereinbarungen über unser Honorar, damit Leistung und Gegenleistung in einem guten Verhältnis stehen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, führen wir die Korrespondenz, damit Sie möglichst schnell und möglichst umfassend Deckungsschutz erhalten.

Weitere Informationen

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie eine kompetente, erfolgsstarke Vertretung im Bereich des Wirtschaftsrechts oder Kapitalmarktrechts suchen, sprechen Sie uns an und lernen Sie uns kennen. Im Rahmen unserer Erstberatung prüfen wir Ihr Anliegen und Ihre Erfolgsaussichten – kostenfrei und unverbindlich.