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Klageerhebung im Diesel-Skandal

Im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal haben wir für unsere Mandanten Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Der Klage zugrunde liegen die falschen Informationen durch das Unternehmen, die zum Kursverlust der VW-Aktie geführt hatten. Dafür verlangen wir Schadensersatz für die Investoren.

Nach Eröffnung des Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG) wurden alle Klageverfahren ausgesetzt, die Kläger wurden automatisch Beteiligte des Musterverfahrens. In dem Musterverfahren soll der Sachverhalt zum Diesel-Skandal umfassen aufgearbeitet werden, dabei benennen die Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses den Arbeitsauftrag für das OLG Braunschweig. Die Feststellungsziele wurden im Jahr 2019 nochmals erweitert. Über die Zulässigkeit weiterer Erweiterungsanträge muss das Gericht noch entscheiden und hat hierzu verschiedene Hinweise erteilt.

Mit Hinweisbeschluss vom 12.7.2019 hat sich das Gericht zum Verständnis der einzelnen Feststellungsziele verhalten. Die rechtlichen Fragestellungen zur Verjährungsthematik waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 1.7.2019. Zu den Verjährungsfragen hat der Senat sich nochmals abschließend mit Hinweisbeschluss vom 17. Dezember 2020 geäußert. Seit dem Jahr 2021 hat das Gericht sich mit den Themen Kursrelevanz und Aufdeckungswahrscheinlichkeit beschäftigt und hierzu mit Beschluss vom 18.11.2021 Hinweise im Musterverfahren erteilt. Im Jahr 2022 wurden sodann die umfangreichen Schriftsätze in den mündlichen Verhandlungen erörtert sowie die Notwendigkeit durchzuführender Zeugenvernehmungen. Für das Jahr 2023 hat das Gericht daher umfassende Termine zur Beweisaufnahme angesetzt. Inhaltlich geht es bislang um die Prüfung der objektiven Kursrelevanz und die Einordnung als Insiderinformation. Erst im Anschluss wird das Gericht dann die Frage nach den dafür verantwortlichen Personen näher beleuchten. Mit einer Entscheidung im Musterverfahren ist daher auch im Jahr 2023 nicht zu rechnen.