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Ihre Anwälte für Kapitalanlagen und Kapitalanlagerecht.

Unsere Anwälte beraten seit Jahren erfolgreich Mandant*innen in allen Fragen des Kapitalanlagerechts – kompetent, erfahren und auf Augenhöhe. Dabei vertreten wir sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren individuell und zuverlässig, um ihre Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen. Wir sehen wir uns in der Verantwortung, an der Etablierung eines sauberen und transparenten Kapitalmarkts zu arbeiten.

Unsere Leistungen im Kapitalanlagerecht

  • Umfassende Prüfung von Kapitalanlageprodukten (u.a. Anleihen, geschlossene Fonds, Wertpapiere, Genussrechte und Lebensversicherungen)
  • Durchsetzung bestehender Zahlungsansprüche, die aufgrund von Kündigung, Widerruf, Prospekthaftung oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sind
  • Vertretung und Anmeldung Ihrer Ansprüche in Insolvenzverfahren
  • Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter für Anleihe-und Genussrechteinhaber
  • Mitgliedschaft in Gläubigerausschüssen
  • Beratung zu steuerrechtlichen Besonderheiten bei der Kapitalanlage
  • Beratung von seriösen Initiatoren bei der Erstellung, Identifizierung und dem Verkauf guter Anlageprodukte

Musterverfahren im Kapitalanlagerecht

Aktionäre und Kapitalanleger, die durch falsche oder mangelhafte Informationen oder durch fehlerhafte Prospekte geschädigt wurden, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Musterverfahrens ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz zu erwirken. Dies wird im Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) geregelt, das seit 2005 in Kraft ist. Es ist auf alle Fälle anwendbar, in denen Anleger durch fehlerhafte, irreführende oder nicht bereitgestellte Informationen mit Kapitalanlagen Schäden erlitten haben.

In Musterverfahren entscheidet das zuständige Oberlandesgericht über Fragen von zentraler Bedeutung. Das Besondere ist, dass die eigentlichen Prozessgerichte an diese Entscheidungen gebunden sind. Das hat entscheidende Vorteile.

Allgemein gültige Vorentscheidungen

Vor Inkrafttreten des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) sah das deutsche Zivilprozessrecht keine Musterverfahren vor. Auch bei Streitigkeiten mit zum Teil mehreren Tausend Betroffenen musste jede Partei ihre Ansprüche separat geltend machen. Einzige Erleichterung: Die Gerichte konnten solche Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbinden.

Seit 2005 profitieren Kapitalanleger nun davon, dass die Oberlandesgerichte zentrale Fragen allgemein gültig klären können. Die resultierenden Musterentscheidungen sind für alle Beteiligten bindend und gelten auch für Kläger, die am Musterverfahren gar nicht beteiligt waren.

Wann sind Musterverfahren möglich?

Weiterhin gilt: Jeder Geschädigte muss, je nach Schadenshöhe und -art, selbst vor dem Amts- oder Landgericht Klage erheben. Erst danach ist es bei geeigneten Verfahren möglich, einen so genannten Musterfeststellungsantrag zu stellen, um zentrale Fragen vom Oberlandesgericht entscheiden zu lassen. Damit ein Musterverfahren zulässig ist, müssen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 10 Kläger einen solchen Musterfeststellungsantrag stellen. Die Kosten für dieses Verfahren tragen alle Kläger gemeinsam. Die eigentlichen Klageverfahren ruhen, bis über das Musterverfahren entschieden wurde.

Finanzielle Vorteile eines Musterverfahrens

Die Möglichkeit eines Musterverfahrens stellt eine bedeutende Verbesserung der Chancen für Anlegerklagen dar. Da das Kostenrisiko auf alle Kläger verteilt und das Musterverfahren zentral geführt wird, vereinfacht sich die Erbringung von Beweisen für Versäumnisse und Fehler der beklagten Unternehmen. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Schadensersatzansprüche scheitern. Außerdem wird die Beauftragung teurer Gutachten durch die gemeinsame Finanzierung erleichtert.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie eine kompetente, erfolgsstarke Vertretung im Bereich des Wirtschaftsrechts oder Kapitalmarktrechts suchen, sprechen Sie uns an und lernen Sie uns kennen. Im Rahmen unserer Erstberatung prüfen wir Ihr Anliegen und Ihre Erfolgsaussichten – kostenfrei und unverbindlich.