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Anlegern droht ein Totalverlust.

Die im Jahre 2006 und 2007 von der MPC aufgelegten Reefer-Flottenfonds sind beide in wirtschaftliche Schieflage geraten.

Im MPC Reefer-Flottenfonds 1 wurde Anfang 2013 mehrheitlich eine Kapitalerhöhung in Höhe von 15 % bezogen auf das Kommanditkapital beschlossen. Im August 2013 betrug der Platzierungsstand nach Auskunft der MPC rd. 4,9 Mio. Euro. Damit ist zwar das Überleben der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlich gesichert, Anleger erhalten aber voraussichtlich bis 2020 keine weiteren Ausschüttungen, da Auszahlungen ausschließlich auf das gezeichnete Neukapital vorgesehen sind. Im MPC Reefer-Flottenfonds 2 konnte eine Kapitalerhöhung wie beim Reefer Flottenfonds 1 nicht durchgesetzt werden. Aus diesem Grund wurde ein Restrukturierungskonzept beschlossen.

Aufgrund vieler Mandantenanfragen haben wir in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbund Aktiver Anleger e.V. im Rahmen der durchgeführten Fondsrecherche einige — aus unserer Sicht — gravierende Prospektfehler gefunden.

Namentlich sind die Ankaufspreise aufgrund nicht offengelegter Zwischengewinne der Seatrade zu hoch gewesen und das bei Prospektherausgabe herrschende Marktumfeld wurde unvollständig und falsch beschrieben. Auch die kalkulierten Schiffsbetriebskosten wurden zu niedrig angesetzt. Daneben haben wir weitere Prospektfehler gefunden.

Aufgrund der fehlerhaften Prospektaussagen stehen nach unserer Überzeugung den Anlegern Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinn gegenüber allen Unternehmen/Personen zu, mit denen diese im Zusammenhang mit der Fondsbeteiligung einen direkten Vertrag geschlossen haben und die als Gründungsgesellschafter von Anfang an einbezogen waren.

Ölplattform MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG

Bei der MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Beteiligung an einer mobilen Tiefsee-Halbtaucher-Erkundungsplattform, die es Ölunternehmen ermöglicht, in sehr großen Wassertiefen nach Öl- und Gasvorkommen zu suchen. Die Anleger sind dem Fonds größtenteils im Jahr 2009 beigetreten.
Die Prüfung des Fondsprospektes hat ergeben, dass dieser in wesentlichen Teilen unvollständig und irreführend ist. Nach hiesigem Dafürhalten ist der Prospekt insbesondere fehlerhaft in der Darstellung der Mittelverwendung und -herkunft. Darüber hinaus täuscht er über den Anteil der nicht wertbildenden Kosten auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaft. Außerdem halten wir die Erläuterungen im Prospekt bezüglich der Finanzierungsstruktur und der Mittelverwendung der Fondsgelder auf Ebene der Eigentümerin für falsch.

Da eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen ist, empfehlen wir unseren Mandanten nun, ihre Ansprüche im Rahmen eines Klageverfahrens durchzusetzen. Der Anspruch richtet sich auf eine Rückabwicklung der Beteiligung: Die gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen die Gründungskommanditisten halten wir für erfolgsversprechend.

Sollten Sie selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte an uns: Wir beantworten gerne Ihre Fragen!